Unfall – was tun?

Wie muss ich mich unmittelbar nach der Kollision verhalten?

Am wichtigsten ist, dass Sie sofort anhalten – nur schon um herauszufinden, ob ein Schaden entstanden ist. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation und sichern Sie falls nötig die Unfallstelle ab. Insbesondere sollten Sie am Strassenrand ein Pannendreieck aufstellen, und zwar 50 Meter vor der Unfallstelle (oder 100 Meter, wo schnell gefahren wird).

Wann soll ich die Polizei rufen?

Wenn beim Unfall niemand verletzt wurde, müssen Sie die Polizei nicht rufen. Dasselbe gilt bei kleinen Schürfungen oder Prellungen – oder wenn nur Sie als Fahrzeuglenker oder Familienangehörige geringfügig verletzt sind. Besteht hingegen ein Unfallbeteiligter darauf, die Polizei zu holen, müssen Sie auch bei einem Blechschaden warten, bis die Beamten eingetroffen sind. Zudem müssen Sie die Polizei rufen, wenn Gefahr für Dritte besteht – etwa durch auslaufende Flüssigkeit – oder wenn Strasseninfrastruktur wie ein Verkehrssignal oder eine Leitplanke beschädigt wurde.

Kann ich darauf bestehen, dass die Polizisten einen Rapport erstellen?

Die Polizei darf ein Auge zudrücken, indem sie bei Bagatellunfällen auf einen Rapport verzichtet und stattdessen mit den Beteiligten ein Unfallprotokoll ausfüllt. Sie können aber auch darauf bestehen, dass der Unfall polizeilich rapportiert wird. Das kann sich im Nachhinein allerdings als Bumerang erweisen: Ausgangspunkt für den Unfall ist meist eine Verkehrsregelverletzung – etwa ein missachteter Vortritt oder eine Unaufmerksamkeit –, und diese muss die Polizei aufgrund des Rapports dann von Amts wegen verfolgen.

Was ist beim Ausfüllen des Unfallprotokolls zu beachten?

Auf dem Formular finden Sie genaue Anweisungen. Wichtig ist, dass nur der Unfallhergang sowie die Schäden an den Fahrzeugen festgehalten werden. Falls die Schuldfrage eindeutig ist und
der andere Lenker die volle Schuld auf sich nimmt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der Verursacher auf der Rückseite des Formulars seine Schuld Schriftlich anerkannt. Es ist leider
sehr oft der Fall, dass der Verursacher am Unfallort die Schuld auf sich nimmt, dies jedoch später wieder abstreitet. Neben dem Ausfüllen des Protokolls ist es auch sinnvoll, den Unfallort und
die Schäden an den Fahrzeugen zu fotografieren.

Was ist nach dem Unfall zu tun?

Wurden Sie verletzt oder treten später Beschwerden auf (Kopfweh, Schwindel etc.) sollten Sie zum Arzt oder ins Spital. Dann sollten Sie den Unfall auch Ihrer Unfallversicherung anmelden.

Blechschaden – was tun?

Bei einer Beschädigung an Ihrem Fahrzeug wenden Sie sich auf jeden Fall als erstes an einen Carrossier in Ihrer Nähe oder Ihres Vertrauens. Dieser klärt für Sie ab, ob der Schaden versichert ist und meldet dieser gegebenenfalls bei der Versicherung an. Bei einer Terminvereinbarung bietet der Carrossier den Schadenexperten der Versicherung auf. So kann der Schaden parallel zu der Schadenexpertise repariert werden, damit Sie möglichst bald wieder Ihr eigenes Auto zurück erhalten. Während dieser Zeit haben Sie bei den meisten Carrosserien die Möglichkeit von einem Ersatzwagen zu profitieren.

Mit unserem Schadenmeldeformular haben Sie die Möglichkeit Ihren Schaden bequem von zu Hause aus anzumelden.

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Schadenmeldeformular